DSGVO-Grundlagen für Unternehmen: Der komplette Leitfaden 2024
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 in Kraft und betrifft jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen die wichtigsten Grundlagen und zeigt, wie Sie Ihr Unternehmen DSGVO-konform aufstellen.
Was ist die DSGVO?
Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie gilt für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig vom Standort des Unternehmens.
Wichtige Begriffe:
Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Name, E-Mail, IP-Adresse, etc.)
Verarbeitung: Jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten (Erhebung, Speicherung, Verwendung, Löschung, etc.)
Verantwortlicher: Die Person oder Stelle, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet
## Die 7 Grundprinzipien der DSGVO
### 1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
Datenverarbeitung muss auf einer Rechtsgrundlage basieren und transparent erfolgen.
### 2. Zweckbindung
Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
### 3. Datenminimierung
Es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, die für den Zweck erforderlich ist.
### 4. Richtigkeit
Daten müssen sachlich richtig und aktuell sein.
### 5. Speicherbegrenzung
Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist.
### 6. Integrität und Vertraulichkeit
Angemessene Sicherheit der Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen.
### 7. Rechenschaftspflicht
Sie müssen die Einhaltung der DSGVO nachweisen können.
## Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
Für jede Datenverarbeitung benötigen Sie eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO:
- Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a): Freiwillige, informierte Zustimmung
- Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b): Zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich
- Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c): Gesetzlich vorgeschrieben
- Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f): Wenn Ihre Interessen überwiegen
## Betroffenenrechte
Die DSGVO gewährt Personen umfassende Rechte:
- Auskunftsrecht: Information über gespeicherte Daten
- Berichtigungsrecht: Korrektur falscher Daten
- Löschungsrecht: "Recht auf Vergessenwerden"
- Einschränkung der Verarbeitung: Temporärer Stopp
- Datenübertragbarkeit: Daten in strukturiertem Format
- Widerspruchsrecht: Widerspruch gegen Verarbeitung
## Pflichten für Unternehmen
### Datenschutzerklärung
Informieren Sie transparent über Ihre Datenverarbeitung.
### Verarbeitungsverzeichnis
Dokumentieren Sie alle Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).
### Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Implementieren Sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
### Datenschutz-Folgenabschätzung
Bei hohem Risiko für Betroffene erforderlich.
### Meldung von Datenpannen
Binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde.
## Wann brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Ein DSB ist erforderlich, wenn:
- Mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
- Die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten besteht
- Sie eine öffentliche Stelle sind
## Erste Schritte zur DSGVO-Compliance
1. Bestandsaufnahme: Welche Daten verarbeiten Sie wo und warum?
2. Rechtsgrundlagen prüfen: Für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage
3. Datenschutzerklärung erstellen: Transparent und verständlich
4. Verarbeitungsverzeichnis anlegen: Dokumentation aller Verarbeitungen
5. TOMs implementieren: Technische und organisatorische Sicherheit
6. Prozesse etablieren: Für Betroffenenanfragen und Datenpannen
## Fazit
Die DSGVO ist komplex, aber mit systematischem Vorgehen umsetzbar. Wichtig ist, dass Sie die Grundprinzipien verstehen und schrittweise umsetzen. Bei Unsicherheiten sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Brauchen Sie Unterstützung bei der DSGVO-Umsetzung? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie gilt für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig vom Standort des Unternehmens.